Für nähere Informationen zu den einzelnen Fragen klicken Sie bitte auf das Ausrufezeichen.
Welche Leistungsphasen gemäß HOAI erbringen Sie? – Mehrfachauswahl möglich
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf das hier genannte Berufsbild, z.B. umfasst der Begriff "Architektur" die Leistungen der Planung bis Bauleitung / Dokumentation (§34 HOAI Leistungsphase 1-9). Bitte geben Sie daher Ihr Fachgebiet möglichst genau an. Etwaige Erweiterungen, also zusätzliche Leistungen, können auch später noch mitgeteilt werden.
Mehrfachauswahl möglich
Zur Bausumme zählen alle Kosten von der Einrichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Objekts, einschließlich des Wertes der Eigenleistungen
Bausummen ohne Mehrwertsteuer
Sofern Sie Mitglied einer Kammer sind, benötigen Sie abhängig vom Bundesland, der Kammer und Ihrer Tätigkeit mindestens eine bestimmte Versicherungssumme. Sollte Ihnen diese nicht bekannt sein, melden Sie sich bei uns unter der Telefon-Nr. +49(0)211 49365 0.
(Sach- und Vermögensschäden)
Sofern Sie Mitglied einer Kammer sind, erlaubt der Gesetzgeber teilweise nur eine begrenzte Selbstbeteiligung. In allen Fällen dürfen Sie eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500 € vereinbaren. Höhere Selbstbeteiligungen sind abhängig vom Bundesland, der Kammer und Ihrer Tätigkeit meistens auch machbar. Ihre Selbstbeteiligung kann jedoch nur dann erhöht werden, wenn die Selbstbeteiligung nicht über 10 % des Honorars liegt, dass Sie für das gegenständliche Objekt vereinbart haben. Sollte Sie Fragen zu diesem Punkt haben, melden Sie sich bei uns unter der Telefon-Nr. +49(0)211 49365 0. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Welche Selbstbeteiligung wünschen Sie?